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DMCA-Richtlinie (Digital Millennium Copyright Act)
AppsGag.com ("AppsGag") ist ein Onlinedienstanbieter gemäß Titel II des Digital Millennium Copyright Act, 17 USA. Abschnitt 512 („DMCA“). Wir bieten legalen Copyright-Inhabern die Möglichkeit, sich selbst im Internet zu veröffentlichen, indem wir verschiedene Medien hochladen, speichern und anzeigen, die unsere Dienste nutzen. Wir nehmen Urheberrechtsverletzungen sehr ernst und werden die Rechte der gesetzlichen Urheberrechtsinhaber nachdrücklich schützen. Wenn Sie der Urheberrechtsinhaber von Inhalten sind, die auf der AppsGag.com-Website (der "Website") erscheinen, und Sie die Verwendung der Inhalte nicht autorisiert haben, müssen Sie "AppsGag" schriftlich benachrichtigen, damit wir den mutmaßlich verletzenden Inhalt identifizieren können und Maßnahmen ergreifen.
I. DESIGNIERTER AGENT
Der von "AppsGag" benannte Agent, der eine Benachrichtigung über mutmaßliche Verstöße im Rahmen des DMCA erhält, lautet: Attn: Copyright Agent Kontaktieren Sie uns Nach Erhalt der ordnungsgemäßen Benachrichtigung über einen behaupteten Verstoß befolgt "AppsGag" die hier und in der DMCA beschriebenen Verfahren.
II. BESCHWERDEMELDUNGSVERFAHREN FÜR COPYRIGHT-EIGENTÜMER
Die folgenden Elemente müssen in Ihrem Anspruch auf Urheberrechtsverletzung enthalten sein: Eine elektronische oder physische Unterschrift des Inhabers des Urheberrechts oder einer Person, die befugt ist, im Namen des Inhabers eines exklusiven Rechts zu handeln, das angeblich verletzt wird. Identifizierung der urheberrechtlich geschützten Werke, von denen behauptet wird, dass sie verletzt wurden, oder wenn mehrere urheberrechtlich geschützte Werke auf einer einzelnen Online-Site durch einen einzigen Hinweis abgedeckt sind, eine repräsentative Liste solcher Werke auf dieser Site. Identifizierung des Materials, von dem behauptet wird, dass es gegen das Gesetz verstößt oder Gegenstand eines Verstoßes ist und das entfernt oder dessen Zugang gesperrt werden soll, und Informationen, die ausreichen, um dem Unternehmen das Auffinden des Materials zu ermöglichen. Informationen, die ausreichen, um dem Unternehmen die Kontaktaufnahme mit der beschwerdeführenden Partei zu ermöglichen, z. B. eine Adresse, Telefonnummer und, falls verfügbar, eine E-Mail-Adresse, unter der die beschwerdeführende Partei kontaktiert werden kann. Eine Erklärung, dass die beschwerdeführende Partei nach Treu und Glauben der Ansicht ist, dass die Verwendung des Materials in der beanstandeten Weise nicht vom Inhaber des Urheberrechts, seinem Vertreter oder dem Gesetz genehmigt wurde. Eine Erklärung, dass die Informationen in der Mitteilung korrekt sind und unter Strafe des Meineids, dass die beschwerdeführende Partei befugt ist, im Namen des Inhabers eines exklusiven Rechts zu handeln, das angeblich verletzt wird. Wenn nicht alle oben genannten Informationen angegeben werden, kann dies zu einer Verzögerung der Verarbeitung oder der DCMA-Benachrichtigung führen. Bitte beachten Sie auch, dass nach geltendem Recht 17 U.S.C. Gemäß Artikel 512 (f) kann jede Person, die wissentlich materiell falsch darstellt, dass Material oder Aktivität verletzt wird, haftbar gemacht werden.
III. AppsGag-ANTWORT
"AppsGag" befolgt die im DCMA festgelegten Verfahren, die eine Benachrichtigung und ein Abschaltverfahren vorschreiben, vorbehaltlich des Rechts des Benutzers, eine Gegendarstellung einzureichen, in der die rechtmäßige Verwendung der behinderten Werke geltend gemacht wird. Es wird erwartet, dass alle Benutzer eines Teils der Website die geltenden Urheberrechtsgesetze einhalten. Wenn „AppsGag“ jedoch eine ordnungsgemäße Benachrichtigung über eine geltend gemachte Urheberrechtsverletzung erhält, reagiert es unverzüglich, indem es das Material entfernt oder deaktiviert, von dem behauptet wird, dass es gegen das Gesetz verstößt oder Gegenstand eines Verstoßes ist, sofern alle derartigen Ansprüche untersucht wurden und von „AppsGag“ nach alleinigem und absolutem Ermessen von Lucky Patchers als gültig eingestuft. "AppsGag" entspricht den entsprechenden Bestimmungen des DMCA, falls eine Gegendarstellung eingeht.
IV. REPEAT INFRINGERS
Unter geeigneten Umständen kann "AppsGag" nach eigenem Ermessen die Autorisierung von Benutzern seines Systems oder Netzwerks beenden, die wiederholt gegen das Gesetz verstoßen.
V. UNTERKUNFT VON TECHNISCHEN STANDARDMASSNAHMEN
Es ist die "AppsGag" -Richtlinie, technische Standardmaßnahmen zu berücksichtigen und nicht zu beeinträchtigen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, d. h. technische Maßnahmen, die von Copyright-Inhabern verwendet werden, um urheberrechtlich geschützte Werke zu identifizieren oder zu schützen.
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